Finanzpapa Erstgespräch vereinbaren

Wissen · Unternehmer

Altersvorsorge für Selbstständige: der Stand und die Rechnung

Kurz: Eine Vorsorgepflicht für Selbstständige ist angekündigt, aber noch kein Gesetz. Im Juni 2026 hat die Bundesregierung erklärt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umzusetzen; im Gespräch ist ein Start ab 2027. Einen Gesetzentwurf gab es im Oktober 2026 noch nicht. Beitragshöhen, Übergangsfristen und Bestandsschutz stehen nicht fest.

Was beschlossen ist und was nicht

Beschlossen ist eine Absicht. Kanzler und Arbeitsministerin haben im Juni 2026 angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig umzusetzen, darunter eine Rentenpflicht für Selbstständige. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Solange kein Entwurf vorliegt, ist jede konkrete Zahl dazu eine Schätzung. Auch meine. Deshalb nenne ich hier keine.

Was Sie daraus für heute mitnehmen können: Der politische Wind geht in Richtung Pflicht. Wer freiwillig vorsorgt, wird davon kaum überrascht.

Die Firma ist keine Rente

Fast jeder Unternehmer, mit dem ich spreche, hat denselben Plan: „Ich verkaufe später.“ Das kann aufgehen. Es ist aber eine Wette, bei der drei Dinge gleichzeitig stimmen müssen. Ein Käufer, ein Preis und ein Zeitpunkt, den Sie sich nicht aussuchen. Und viele Firmen hängen an einer Person. Fällt die aus, fällt der Wert.

Deshalb halte ich den zentralen Satz für diesen Bereich nicht für „mehr sparen“, sondern: zweites Standbein, unabhängig von der Firma. Privatvermögen, das auch dann noch da ist, wenn das Geschäft ein schlechtes Jahrzehnt hat.

Der Konflikt, den niemand wegrechnet

Jeder Euro, der in die private Vorsorge geht, fehlt im Unternehmen. Das ist kein Denkfehler, sondern der Kern der Sache. Wer in einer Wachstumsphase Liquidität festlegt, kann eine Chance verpassen; wer zwanzig Jahre lang alles reinvestiert, steht mit 55 ohne Privatvermögen da. Dazwischen liegt eine Entscheidung, keine Formel.

Was im Gespräch hilft, ist die Trennung in drei Töpfe: Liquidität für das Geschäft, Absicherung für den Ausfall, Aufbau für später. Die meisten Unternehmer haben Topf eins sehr gut und Topf zwei und drei kaum.

Absicherung vor Aufbau

Bei Angestellten federt der Arbeitgeber einiges ab. Bei Ihnen nicht. Wenn Sie der Engpass sind, ist die Frage nach Ihrer Arbeitskraft wichtiger als die nach der Rendite. ein Sparplan, der nach sechs Monaten Krankheit gekündigt werden muss, war kein Plan.

Häufige Fragen

Bin ich von der geplanten Pflicht betroffen?

Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen alle nicht anderweitig obligatorisch abgesicherten Selbstständigen einbezogen werden. Neu Gründende ohne Wahlmöglichkeit, bereits Selbstständige mit einem voraussetzungslosen Opt-out. Endgültig sagt das erst das Gesetz, und das lag im Oktober 2026 nicht vor.

Soll ich jetzt warten, bis das Gesetz da ist?

Warten ist die teuerste Variante, weil Zeit der Hauptfaktor ist. Wer heute aufbaut, erfüllt eine künftige Pflicht eher schon teilweise, statt dann unter Zeitdruck zu starten.

Was ist mit Rürup, Basisrente und Co.?

Das sind Formen, keine Antworten. Ob eine davon passt, hängt von Ihrer Steuerlast, Ihrer Liquidität und davon ab, wie fest Sie sich binden wollen. Jede dieser Formen schränkt Ihren Zugriff ein. Manchmal ist das der Vorteil, manchmal das Problem.

Mehr zum Thema Kostenloses Erstgespräch anfragen

Quellenlage zur geplanten Vorsorgepflicht: Ankündigung der Bundesregierung vom 23. Juni 2026 zur Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission; Stand der Recherche 19. Oktober 2026, kein Gesetzentwurf veröffentlicht. Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Erstgespräch vereinbaren